Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Eilentscheidung gegen Teile der Vorratsdatenspeicherung erlassen. Zwar ist die Speicherung der Daten immer noch erlaubt, allerdings wurde der Zugriff auf diese wesentlich erschwert. Es darf nicht mehr verdachtsunabhänig auf die Daten zugegriffen werden, sondern nur noch, wenn eine schwerwiegende Straftat vorliegt.
Weitere Informationen sind hier zu finden:
- Karlsruhe bremst erneut den Schnüffelstaat
- Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein
- Vorratsdatenspeicherung wird eingeschränkt
- Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

